Haben Sie Wünsche oder Anregungen was wir besser machen können. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Zur Bestimmung der Knochenmineraldichte wird bei uns die DEXA (Dual Energy X Ray Absorptiometry)-Messung durchgeführt, welche international als Standard- Messmethode anerkannt ist. Sie ist schnell durchzuführen und bedeutet nur eine minimale Strahlenbelastung für den Patienten. Mit ihr kann an der Wirbelsäule und am körpernahen  Oberschenkelknochen gemessen werden. Dabei wird die Absorption von Röntgenstrahlen zweier unterschiedlicher Wellenlängen analysiert. Dies erlaubt die Bestimmung des Mineralgehaltes der Knochen an verschiedenen Stellen des Skeletts.  Mit der DXA-Messung wird ein so genannter T-Wert ermittelt, der die Knochendichte an der gemessenen Körperstelle im Vergleich zu einem Normalkollektiv beschreibt. Der Wert wird in Standardabweichung von diesem  Normalkollektiv angegeben. Gewisse Grenzwerte dürfen nicht unterschritten werden, ansonsten geht man von einer erhöhten Gefahr von Knochenbrüchen aus, die ohne adäquates Trauma (z.B. Sturz aus großer Höhe ...) entstehen.

Wir sind Mitglied in der Orthopädischen Gesellschaft für Osteologie im DVO. Die osteologischen Verbände unter dem Dach des DVO haben in den vergangenen Jahren sehr klare Leitlinien zu Diagnostik und Therapie der Osteoporose dargelegt.
Es wurden bei der Sichtung der wissenschaftlichen Literatur die Kriterien der Evidenz - basierten Medizin (EBM) zugrunde gelegt. Die Knochendichtemessung wird bei Frauen, abhängig von Risikofaktoren, ab dem 50.  Lebensjahr empfohlen. Bei Männern sollten spezifische Risikofaktoren vorliegen. Die einzige Technik zur Knochendichtemessung, die in die Leitlinien Eingang gefunden hat, ist die DEXA-Messung. Dies hat damit zu tun, dass die wissenschaftliche Literatur zu den übrigen Messmethoden (Ultraschall, CT) nicht den strengen Evidenzkriterien entsprechen. Der T-Wert wurde eigens für die DEXA-Methode ermittelt. T-Werte, die manchmal auch bei anderen Messmethoden angegeben werden, weichen oft stark von denen der DEXA-Messung ab und sollten nicht als Vergleichswerte oder für eine Therapieentscheidung herangezogen werden.


Die Kosten für die Bestimmung der Kochendichte - egal mit welcher Messmethode - wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur unter einer bestimmten Bedingung übernommen, nämlich dem Vorliegen einer manifesten Osteoporose oder wenn bestimmte Befunde für das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Osteoporose sprechen (z.B. hochdosierte Cortisiontherapie). Das Vorliegen einer manifesten Osteoporose ist zwingend an das Vorhandensein von Frakturen gebunden, die ohne adäquates Trauma entstanden sind. Also z.B. Wirbelkörpersinterungen oder Oberschenkelhalsbrüche, die nicht durch ein massiven Sturz entstanden sind. Alle anderen Indikationen gelten von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen als nicht erstattungsfähig, auch wenn von manchen Sachbearbeitern anders lautende Aussagen abgegeben werden!


Nähere Informationen zum Krankheitsbild Osteoporose finden Sie im Abschnitt „Osteoporose".