Haben Sie Wünsche oder Anregungen was wir besser machen können. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Wir führen folgende Gutachten durch:
• Gutachten für die Berufsgenossenschaften nach Arbeitsunfällen
• Gutachten zur Klärung einer Berufserkrankung
• Gutachten für private Unfallversicherungen
• Sozialgerichtsgutachten
• Gutachten für die Rentenversicherung


Der Gutachtenauftrag erfolgt dabei immer durch die entsprechende Versicherung oder das Gericht. Möchten Sie ein Gutachten durch uns durchführen lassen, müssen Sie dies vorher beim Auftraggeber anmelden. Sobald ein offizieller Gutachtenauftrag vorliegt, wird durch uns ein Termin mit Ihnen vereinbart.